Das Bauvorhaben der Neubaustrecke verursacht Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft, die gemindert, ausgeglichen oder ersetzt werden müssen. Neben der Eingriffsvermeidung ist die bestmögliche Einbindung der Bahntrasse in die umgebende Landschaft Planungsziel. Dazu dient die landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), mit der Eingriffe vermindert bzw. die unvermeidliche Eingriffe kompensiert werden. Art, Umfang, Funktion und Lage der dabei konzipierten Kompensations- maßnahmen sind im Planfeststellungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz, den Naturschutzbehörden der Länder sowie den betroffenen Gemeinden festgelegt worden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen beginnt zum Teil schon vor den technischen Baumaßnahmen, um zum Beispiel die Umsiedlung bedrohter Tierarten in Ausweichquartiere zu ermöglichen.