Für die geplante Inbetriebnahme der Neubaustrecke Leipzig/Halle – Erfurt im Dezember 2015 sind bisher hunderte behördliche Verfahren und Zulassungen erfolgreich absolviert worden. Vor der unmittelbaren Inbetriebnahmephase laufen dafür bereits seit September 2014 Hochgeschwindigkeits- und Messfahrten auf der Strecke mit bis zu 330 Kilometern pro Stunde. Zuvor testeten Züge mit 2.000 Tonnen Gewicht erfolgreich die neuartigen Brücken.
Zulassungsverfahren sind in jeder Phase eines Projektes von Beginn an mit verschiedenen Themenstellungen notwendig: Vor dem Baubeginn zur Abgleichung der betroffenen Bürger-, Umwelt-, Länder- und Eigentümerinteressen, im weiteren Verlauf vor allem zu technische Themen. Der erfolgreiche Abschluss der Zulassungen fließt schlussendlich in die Inbetriebnahmegenehmigung ein, die das Eisenbahnbundesamt (EBA) ausspricht. Der Anspruch des Projektmanagements ist, eine möglichst nachhaltige Strecke für die Betreiber, Nutzer und Anlieger im Zeit- und Kostenrahmen herzustellen. Dabei werden mit Sicht auf das Endprodukt immer wieder Optimierungen, Verbesserungen berücksichtigt. Das ist ein fließender Prozess, in dem z. B. während der Projektlaufzeit sich verändernde Vorschriften eingearbeitet werden. Wesentlicher Bestandteil dieses Anspruchs ist u.a. das Einbringen des neuesten Standes der Technik in das Projekt.
Nach vielen Genehmigungen für die Verwirklichung von innovativen Techniken und Konstruktionen bei der Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle stehen im Juli 2015 noch zwei wichtige Zulassungen aus: die der Festen Fahrbahn (FF) System ÖBB-Porr auf Brücken (für Tunnel und die freie Strecke wurde sie erteilt) - und für das künftig europäisch einheitliche Zugsicherungssystem ETCS.
Zum Fahrbahnsystem: Die Schienen sind auf einer so genannten Festen Fahrbahn montiert. Sie besteht aus vorgefertigten Platten, die auf zwei Betonschichten liegen, welche die Druck--und Zugbelastungen des Bahnverkehrs aufnehmen. Für diese neuartige Konstruktion hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Antrag der ausführenden Firma Porr auf allgemeine, also generell auch für andere Strecken gültige, Produktzulassung abgelehnt. Vereinbart wurde darum im Juni 2015 von Bundesamt, Verkehrsministerium und Bahn, ein europäisch zertifiziertes Risikomanagementverfahren (Common-Safety-Method) durchzuführen. Durch eine unabhängige Bewertung sollen befürchtete Gefährdungen für den Bahnbetrieb analysiert und Lösungen festgelegt werden. Im Focus steht eine Betonzwischenschicht, die zwischen Brücke und stahlbewehrter FF-Tragplatte liegt. Mit laufender Überwachung (Messfahrten) und bautechnischen Kompensationsmaßnahmen können beweiskräftig die Anforderungen des Amtes an eine langfristig uneingeschränkte Betriebssicherheit sichergestellt werden. Bautechnisch könnten auch Betonbalken längs der Fahrbahnkonstruktion die Anforderungen unterstützen. Bis Ende Juli will die DB hierzu einen Zwischenbericht erstellen.
Zum Zugsicherungssystem: Bei der Ausrüstung der Neubaustrecken ist das im Aufbau befindliche einheitliche Europäische Zugbeeinflussungssysthem ETCS (European Train Control System) vorgeschrieben. Derzeit wird vom beauftragten Konsortium um die Firma Siemens die Systemsoftware optimiert. Die Notwendigkeit einer Optimierung war das Ergebnis von umfangreichen Versuchs- und Abnahmefahrten vor allem hinsichtlich einer künftig höheren, weiterentwickelten Version des Systems. Ab August/September soll der Probebetrieb dafür beginnen.