20.09.2011:
Bürger haben Anspruch auf Schutz vor Eisenbahnschall
Begutachtung in Erfurt von Oktober 2011 bis Juni 2012 vorgesehen
Das derzeit im Bau befindliche Bahnprojekt Nürnberg-Berlin hat einen zentralen Knotenpunkt in Erfurt. Aufgrund der Baumaßnahme wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Rahmen der Planung ein schalltechnisches Gutachten nach 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) erstellt, in dem für alle Gebäude und Grundstücke in der Nachbarschaft der Eisenbahnstrecke im Bereich Erfurt an jeder Gebäudeseite und Etage die Lärmpegel bestimmt und mit den vorgegebenen Grenzwerten, Tag- und Nachtzeitraum getrennt, verglichen wurden.
Aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände, besonders überwachtes Gleis) sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit gem. §41 Abs. 2 BImSchG vorgesehen. Trotz dieser Maßnahmen verbleiben an zahlreichen Gebäuden Grenzwertüberschreitungen, teilweise auch nur in den oberen Etagen. Im groben Überblick handelt es sich um folgende Straßen:
Schillerstraße, Robert-Koch-Straße, Puschkinstraße, Charlottenstraße, Kartäuserstraße, Thomasstraße, Juri-Gagarin-Ring, Schmidtstedter Straße, Löberstraße, Klausenerstraße, Löberwallgraben, Windhorststraße, Spielbergtor, Clara-Zetkin-Straße, Holbeinstraße, Bahnhofstraße, Zum Güterbahnhof, Raiffeisenstraße, Jenaer Straße, Blankenhainer Straße, Geraer Straße, Hans-Grundig-Straße, Pößnecker Straße, Nonnenrain, Trommsdorffstraße, Wilhelm-Busch-Straße, Rudolstädter Straße, Weimarische Straße, Am Wasserturm, Am Tonberg, An der Henne.
Der Eigentümer der betroffenen Gebäude bzw. Wohnungen hat einen Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen (z.B. Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer), falls die vorhandenen Außenbauteile (i. A. Fenster) schalltechnisch nicht ausreichend sind. Für Schlafräume (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Hotelzimmer, Einraum-Wohnungen) sind spezielle Lüftungseinrichtungen vorgesehen, um einen ungestörten Schlaf bei geschlossenen Fenstern zu gewährleisten.
Dazu muss für jedes Gebäude bzw. jede Wohnung ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden, in dessen Ergebnis die notwendigen Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.
Das Ingenieurbüro rgoUmwelt wurde von der DB ProjektBau GmbH beauftragt als Gutachter Kontakt mit den Gebäudeeigentümern bzw. Verwaltern der Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen aufzunehmen und den Umfang von Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden festzustellen. Nach der Begutachtung bleibt dem Eigentümer völlig freigestellt, welche der angebotenen Maßnahmen er in Anspruch nehmen möchte.
Sowohl die schalltechnische Beurteilung des Gebäudes als auch die Schallschutzmaßnahmen sind für den Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer kostenlos. Bei bereits neu eingebauten Fenstern ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine rückwirkende Erstattung der Kosten möglich.
Für die Gebäude, an denen Grenzwertüberschreitungen vorliegen, werden mit Hilfe der Stadtverwaltung Erfurt die Eigentümer bzw. Verwalter ermittelt und schriftlich informiert. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wird gebeten, die Anträge (auch bei Verzicht auf eine Begutachtung) zurückzusenden.
Die Begutachtung wird im Zeitraum Oktober 2011 bis Juni 2012 erfolgen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Bürger unter folgender Adresse:
rgoUmwelt Dr. Kröber - Dr. Urland GbR
Ingenieurbüro für Akustik und Schallschutz
Prießnitzblick 8
01454 Radeberg OT Ullersdorf
Tel.: 03528 411001 / Fax: 03528 411002
E-mail: rgoUmwelt@t-online.de
Im Auftrag der DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Südost, Projektabschnitt Knoten Erfurt, Kurt-Schumacher-Straße 1, 99084 Erfurt
Detaillierte Angaben zum Baufortschritt unter www.vde8.de.






